Ja, ich möchte Mitglied im Freundskreis werden!
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr. Die Mitgliedschaft kann zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.
Der Freunde und Förderer e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Die Beiträge und weitere Zuwendungen sind als Spenden steuerlich abzugsfähig. Sie erhalten auf Wunsch eine entsprechende Bestätigung.
Es gilt unsere Satzung in der Fassung von Juni 2013.
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